Kleiner Traktor Shibaura SX 24 - BU bleibt bei Ablehnung des Kaufs bei der BayWa.
Bürger-Union wird nicht überzeugt - auch nach zwischenzeitlicher Nichtöffentlichkeit der Sitzung- aber die Fraktion stimmt differenziert ab.
Nur 200 € ist der Traktor des örtliche Anbieters Sigmund teurer. Es könnte durchaus am Ende billiger sein den Traktor bei Sigmund zu kaufen, denn es sind vielerlei Situationen vorstellbar, in denen durch Zeitinanspruchnahme von Arbeitern des Bauhofes bei Wartung oder Reparatur in Brackenheim höhere Personalkosten, also laufende Kosten entstehen, dies war aber nicht der wesentliche Grund für die Ablehnung des Vorschlags.
Die Argumentation, dass für den Transport nach Brackenheim keine Kosten anfallen und deshalb der günstigste Anbieter die BayWa sei, ist für die BU ebenfalls nicht stichhaltig, war aber ebenso wenig entscheidend für die Ablehnung. Entscheidend war, dass es sich aus Sicht der BU nicht um eine VOL – Ausschreibung (Vergabe- und Vertragsordnug für Leistungen) handelte, sondern praktisch um eine freihändige Vergabe.
Genau an diesem Punkt hatte die BU nach dem Widerspruch des Bürgermeisters eingehakt, der mit dem Hinweis auf die VOL dem Beschlussantrag der BU widersprechen wollte. Der Antrag, den Traktor bei der Firma Sigmund zu kaufen, war da (Sitzung am 15.November 2011) praktisch schon durch den Abstimmungsvorgang gelaufen.
http://www.gueglingen.de/wDeutsch/gemeinderat/pdf/2011/12_gr_08_11_2011/05_vorl_113_2011_gr_15_11_2011.pdf
Die BU geht nun in diesem Punkt weiterhin von einer aktuell freihändigen Vergabe aus und für die gelten nach VOL beträchtliche Einschränkungen.
Sitzung vom 13. Dezember 2011
http://www.gueglingen.de/wDeutsch/gemeinderat/pdf/2011/13_gr_06_12_2011/05_vorl_125_2011_gr_13_12_2011.pdf
Für die freihändige Vergabe in unserem Fall spräche allein die Tatsache, dass die Vergabe dringlich ist. Allerdings ist dieser Artikel nicht anwendbar, da diese Dringlichkeit dem Verhalten des Auftraggebers zuzuordnen ist. §3Abs.3 Unterpunkt g). Und so ist diese Vergabe nach Ansicht der BU über die VOL nicht legitimiert. Die Stadt ist schon seit dem Winter 2010/2011 in der Pflicht die Arbeitsgeräte der Anforderung an einen gesunden Arbeitsplatz anzupassen und die „Uraltgerätew“, die auch einen hohen Reparaturaufwand benötigen, schnell auszutauschen. Dafür war das ganze Jahr über Zeit.
Die BU würde sich unabhängig vom Namen des örtlichen Anbieters immer in diesem Sinne verhalten, dies sei an dieser Stelle zusätzlich formuliert. BU-Stadtrat Friedrich Sigmund war bei der Abstimmung ebenso befangen, wie Stadtrat Barth von der FUW-Fraktion, der bei der BayWa beschäftigt ist.
Ein zweiter Faktor wog ebenfalls schwer, denn nach Rücksprache mit Fachleuten wurde die Leistungsfähigkeit des Traktors im Winterdienst kritisch gesehen. Das Gerät fahre bei schwerem Schnee und schwierigen Schneeverhältnissen immer an der Obergrenze der Leistungsfähigkeit.. Die Verwaltung sah dies anders, für die BU war dies allerdings nicht überzeugend begründet.
Für die BU hätte ein leistungsstärkeres Gerät ausgeschrieben werden müssen. In diesem Sinne äre es nötig gewesen rechtzeitig einen Prozess zu starten, wie er in einem unserer letzten Artikel beschrieben wurde und der auch zu einem objektiveren und transparenteren Ergebnis geführt hätte.
Die Bürger-Union hält auch an der Einschätzung fest, dass die BayWa durch das Doppelangebot eine Mischkalkulation mit dem „günstigsten“ Angebot machen konnte.
Der Vergabe des leistungsstarken Traktors an die BayWa, der auch aus der Sicht der Bürger-Union VOL- gemäß erfolgte, wurde mehrheitlich in der BU, bei einer Enthaltung, zugestimmt.
Schöne Weihnachten, bleiben Sie uns gewogen und - haben Sie Lust zum eigenen Engagement? Dann rufen Sie uns doch an.
Nur 200 € ist der Traktor des örtliche Anbieters Sigmund teurer. Es könnte durchaus am Ende billiger sein den Traktor bei Sigmund zu kaufen, denn es sind vielerlei Situationen vorstellbar, in denen durch Zeitinanspruchnahme von Arbeitern des Bauhofes bei Wartung oder Reparatur in Brackenheim höhere Personalkosten, also laufende Kosten entstehen, dies war aber nicht der wesentliche Grund für die Ablehnung des Vorschlags.
Die Argumentation, dass für den Transport nach Brackenheim keine Kosten anfallen und deshalb der günstigste Anbieter die BayWa sei, ist für die BU ebenfalls nicht stichhaltig, war aber ebenso wenig entscheidend für die Ablehnung. Entscheidend war, dass es sich aus Sicht der BU nicht um eine VOL – Ausschreibung (Vergabe- und Vertragsordnug für Leistungen) handelte, sondern praktisch um eine freihändige Vergabe.
Genau an diesem Punkt hatte die BU nach dem Widerspruch des Bürgermeisters eingehakt, der mit dem Hinweis auf die VOL dem Beschlussantrag der BU widersprechen wollte. Der Antrag, den Traktor bei der Firma Sigmund zu kaufen, war da (Sitzung am 15.November 2011) praktisch schon durch den Abstimmungsvorgang gelaufen.
http://www.gueglingen.de/wDeutsch/gemeinderat/pdf/2011/12_gr_08_11_2011/05_vorl_113_2011_gr_15_11_2011.pdf
Die BU geht nun in diesem Punkt weiterhin von einer aktuell freihändigen Vergabe aus und für die gelten nach VOL beträchtliche Einschränkungen.
Sitzung vom 13. Dezember 2011
http://www.gueglingen.de/wDeutsch/gemeinderat/pdf/2011/13_gr_06_12_2011/05_vorl_125_2011_gr_13_12_2011.pdf
Für die freihändige Vergabe in unserem Fall spräche allein die Tatsache, dass die Vergabe dringlich ist. Allerdings ist dieser Artikel nicht anwendbar, da diese Dringlichkeit dem Verhalten des Auftraggebers zuzuordnen ist. §3Abs.3 Unterpunkt g). Und so ist diese Vergabe nach Ansicht der BU über die VOL nicht legitimiert. Die Stadt ist schon seit dem Winter 2010/2011 in der Pflicht die Arbeitsgeräte der Anforderung an einen gesunden Arbeitsplatz anzupassen und die „Uraltgerätew“, die auch einen hohen Reparaturaufwand benötigen, schnell auszutauschen. Dafür war das ganze Jahr über Zeit.
Die BU würde sich unabhängig vom Namen des örtlichen Anbieters immer in diesem Sinne verhalten, dies sei an dieser Stelle zusätzlich formuliert. BU-Stadtrat Friedrich Sigmund war bei der Abstimmung ebenso befangen, wie Stadtrat Barth von der FUW-Fraktion, der bei der BayWa beschäftigt ist.
Ein zweiter Faktor wog ebenfalls schwer, denn nach Rücksprache mit Fachleuten wurde die Leistungsfähigkeit des Traktors im Winterdienst kritisch gesehen. Das Gerät fahre bei schwerem Schnee und schwierigen Schneeverhältnissen immer an der Obergrenze der Leistungsfähigkeit.. Die Verwaltung sah dies anders, für die BU war dies allerdings nicht überzeugend begründet.
Für die BU hätte ein leistungsstärkeres Gerät ausgeschrieben werden müssen. In diesem Sinne äre es nötig gewesen rechtzeitig einen Prozess zu starten, wie er in einem unserer letzten Artikel beschrieben wurde und der auch zu einem objektiveren und transparenteren Ergebnis geführt hätte.
Die Bürger-Union hält auch an der Einschätzung fest, dass die BayWa durch das Doppelangebot eine Mischkalkulation mit dem „günstigsten“ Angebot machen konnte.
Der Vergabe des leistungsstarken Traktors an die BayWa, der auch aus der Sicht der Bürger-Union VOL- gemäß erfolgte, wurde mehrheitlich in der BU, bei einer Enthaltung, zugestimmt.
Schöne Weihnachten, bleiben Sie uns gewogen und - haben Sie Lust zum eigenen Engagement? Dann rufen Sie uns doch an.
Bürger-Union - 14. Dez, 21:57
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