Renaturierung Leopoldsklinge im Gemeinderat verteidigt
War das überzeugend? Wir meinen "nein!"
Hier nochmals die Ausgangslage, wie sie sich in der HSt. vom 16. Januar 2008 darstellte
http://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/neckar-zaber/sonstige;art1910,1162082
In der Gemeinderatssitzung wurde die Maßnahme, die von der BU in ihrer Ausführung stark kritisiert wurde, erwartungsgemäß als Erfolg verkauft. Dass dieser sich langfristig einstellen kann ist auch von der BU nicht bestritten worden, allerdings sind Planungsmängel deutlich erkennbar und der Dissens zu dieser Einschätzung konnte auch in der Sitzung des Gemeinderats nicht ausgeräumt werden.
Dass in anderen Zusammenhängen die Frage nach finanziellem Ausgleich und nach kostenlosen Nachbesserungen schnell gestellt sind, in der Diskussion der Räte aber keine Rolle spielte, bleibt für die BU schon sehr verwunderlich.
Interessant, dass das Thema Stillwasserbereich bei der Bewertung der Maßnahme v.a. dem NABU aufs Auge gedrückt wurde.
Das Prinzip hinter der Strategie: Das ist ist nicht unsere Idee (Planungsbüro Imiba) und war auch so von uns nicht gewollt. Diese Renaturierungsmaßnahme sei keine Naturschutzmaßnahme für Amphibien, und der Stillwasserbereich würde heute auch in dieser Form von der Unteren Naturschutzbehörde nicht mehr genehmigt werden.
Befremdlich war in der Darstellung des Büros generell die Konstruktion eines scheinbaren Widerspruchs zwischen Naturschutz und Renaturierung! - Es sei keine Maßnahme zum Schutz der Kröten gewesen - Die BU sieht hierín keinen Widerspruch, denn explizit sprach auch das Büro von einer Zielsetzung, die die Erhöhung der Artenvielfalt ins Auge fasst.
Der Kern der Ausführungen des Büros lagen in der Formulierungm der prozessorientierten Zielsetzung der Renaturierung, in der Darstellung, dass zum Erreichen eines guten ökologischen Zustandes eines Gewässers Veränderungen nicht nur vorkommen, sondern gewollt sind.Hierzu brauchte die BU eigentlich keine Nachhilfe, das ist Sachstand!

Wir bleiben allerdings bei unserer Einschätzung, dass das Wasseraufkommen in der Leopoldsklinge völlig unterschätzt wurde und zu Fehlplanungen führte.
Das möchten wir auch nochmals begründen
1. Die Entwicklung der Leopoldsklinge mit einem Gewässer zu vergleichen, dass dauerhaft Wasser führt und dessen Dynamik anders zu beurteilen ist, als die der Leopoldsklinge, die periodische Wasserführungen mit großen Wasserspitzen aufweist, erscheint nicht besonders schlagkräftig.
2. Die Dynamik eines funktionierenden Systems entwickelt sich über Jahrzehnte und Jahrhunderte. Der Hinweis des Büros auf die ursprünglich hohe Tiefenerosion des Grabens sollte eigentlich eine Begründung für die Anlage von Mäandern und deren natürlicher zeitliche Fortentwicklung sein.
Tatsächlich aber vollzog sich innerhalb eines halben Jahres die Tiefenerosion in einer Weise, die der Graben in den vergangenen Jahrzehnten nicht aufgewiesen hat.
Die Maßnahmen der Verlangsamung der Fließgeschwindigkeit durch Gesteinsmaterial erwies sich als völlig unzureichend. Das Gesteinsmaterial wurde über große Strecken transportiert, und große Sedimentmengen wurden bis in den Vorfluter transportiert.
Steilabbrüche an den Ufern waren die Folge, und das Stillgewässer wurde aufgefüllt.
3. Hier greift nun eine unserer Meinung nach zweite Taktik bei der Verteidigung der Maßnahme.
- Durch das Auffüllen des Stillwasserbereichs ergäben sich neue Strukturen, die bereits jetzt ersichtlich seien und zur Artenvielfalt beitrügen. Auch solche Akkumulationsbereiche seien gewollt.-
Prinzipiell ist das zwar richtig, und Erosion sowie Akkumulation führen zu struktureller Vielfalt, allerdings stimmt an dieser Stelle das Ziel der Maßnahme nicht mit dem Ergebnis überein. Deswegen stellt sich hier natürlich die Kostenfrage!
4. Ungelöst bleibt gleichzeitig erst recht die Untersuchung der Naturraums auf seine Eignung für die Habitatansprüche der Kröten. Dies zu gewährleisten war, mit der Anlage des praktisch nicht mehr vorhandenen Stilwasserbereichs, zumindest eine Zielsetzung.
5. "Ökologische Grundsätze für die Gewässergestaltung und Entwicklung" Wir zitiern hier aus den Veröffentlichungen des Ministeriums für Umwelt des Saarlandes:
"3.2.2. Längsgefälle
Das Längsgefälle des Gewässers ist von entscheidender Bedeutung für die Stabilität der Gewässersohle und der Ufer. Bei hohem Gefälle können Sohleneintiefungen entstehen. Ist das Gefälle gering, kommt es verstärkt zur Sedimentation. Beim Ansatz der "freien Laufentwicklung" (siehe 3.2.1., Linienführung) können diese Erscheinungen zwar weitgehend toleriert werden, es gilt aber der allzu großen Sohleneintiefung und den damit verbundenen Nachteilen (Absinken des Grundwasserspiegels, Steilufer, Verlust von Überschwemmungsflächen u.ä.) entgegenzuwirken. Die Schleppspannung ist zu berücksichtigen.
Können wegen unveränderbarer Zwangspunkte und nicht ausreichend zur Verfügung stehender Flächen keine langen Fließstrecken zur Verringerung der Schleppspannung geschaffen werden, so sollte bei Gefahr fortschreitender Sohlerosion das überschüssige Fließgefälle durch geeignete Bauwerke mit Energieumwandlung (Sohlrampen) kompensiert werden. Der ungehinderte Fischwechsel und der Wechsel des Makrozoobenthon ist zu gewährleisten (= biologische Durchgängigkeit). Glatte Absturzkanten sind zu vermeiden."
Genau diese Problematik der Sohleneintiefung ist innerhalb des Renaturierungsabschnittes deutlich zu Tage getreten und die wird auch in naher Zukunft noch bedeutend sein. Hier sind die gravierenden Fehler entstanden
Diese Problematik wurde zumindest erkannt, eine Untersuchung soll erfolgen. Gegenmaßnahmen sollen kostengünstig ergriffen werden.
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Im oberen Bildrand findet man in den Lauf eingebrachtes Holzmaterial, das einer Benjeshecke entrissen wurde. Ist das mit kostengünstig gemeint? Ein Frevel jagt den anderen!
Wer bezahlt das? Das wurde ín der Sitzung nicht geklärt. Wer bezahlt die Maßnahmen, die sich als nicht wirksam dargestellt haben? Zu nennen seien der Stillwasserbereich und die nicht funktionierende Sohlensicherung. Auch das bleibt ungeklärt.
Bleiben Sie uns gewogen und entspannt. Empfehlen Sie unseren Blog weiter.
Hier nochmals die Ausgangslage, wie sie sich in der HSt. vom 16. Januar 2008 darstellte
http://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/neckar-zaber/sonstige;art1910,1162082
In der Gemeinderatssitzung wurde die Maßnahme, die von der BU in ihrer Ausführung stark kritisiert wurde, erwartungsgemäß als Erfolg verkauft. Dass dieser sich langfristig einstellen kann ist auch von der BU nicht bestritten worden, allerdings sind Planungsmängel deutlich erkennbar und der Dissens zu dieser Einschätzung konnte auch in der Sitzung des Gemeinderats nicht ausgeräumt werden.
Dass in anderen Zusammenhängen die Frage nach finanziellem Ausgleich und nach kostenlosen Nachbesserungen schnell gestellt sind, in der Diskussion der Räte aber keine Rolle spielte, bleibt für die BU schon sehr verwunderlich.
Interessant, dass das Thema Stillwasserbereich bei der Bewertung der Maßnahme v.a. dem NABU aufs Auge gedrückt wurde.
Das Prinzip hinter der Strategie: Das ist ist nicht unsere Idee (Planungsbüro Imiba) und war auch so von uns nicht gewollt. Diese Renaturierungsmaßnahme sei keine Naturschutzmaßnahme für Amphibien, und der Stillwasserbereich würde heute auch in dieser Form von der Unteren Naturschutzbehörde nicht mehr genehmigt werden.
Befremdlich war in der Darstellung des Büros generell die Konstruktion eines scheinbaren Widerspruchs zwischen Naturschutz und Renaturierung! - Es sei keine Maßnahme zum Schutz der Kröten gewesen - Die BU sieht hierín keinen Widerspruch, denn explizit sprach auch das Büro von einer Zielsetzung, die die Erhöhung der Artenvielfalt ins Auge fasst.
Der Kern der Ausführungen des Büros lagen in der Formulierungm der prozessorientierten Zielsetzung der Renaturierung, in der Darstellung, dass zum Erreichen eines guten ökologischen Zustandes eines Gewässers Veränderungen nicht nur vorkommen, sondern gewollt sind.Hierzu brauchte die BU eigentlich keine Nachhilfe, das ist Sachstand!

Wir bleiben allerdings bei unserer Einschätzung, dass das Wasseraufkommen in der Leopoldsklinge völlig unterschätzt wurde und zu Fehlplanungen führte.
Das möchten wir auch nochmals begründen
1. Die Entwicklung der Leopoldsklinge mit einem Gewässer zu vergleichen, dass dauerhaft Wasser führt und dessen Dynamik anders zu beurteilen ist, als die der Leopoldsklinge, die periodische Wasserführungen mit großen Wasserspitzen aufweist, erscheint nicht besonders schlagkräftig.
2. Die Dynamik eines funktionierenden Systems entwickelt sich über Jahrzehnte und Jahrhunderte. Der Hinweis des Büros auf die ursprünglich hohe Tiefenerosion des Grabens sollte eigentlich eine Begründung für die Anlage von Mäandern und deren natürlicher zeitliche Fortentwicklung sein.
Tatsächlich aber vollzog sich innerhalb eines halben Jahres die Tiefenerosion in einer Weise, die der Graben in den vergangenen Jahrzehnten nicht aufgewiesen hat.

Die Maßnahmen der Verlangsamung der Fließgeschwindigkeit durch Gesteinsmaterial erwies sich als völlig unzureichend. Das Gesteinsmaterial wurde über große Strecken transportiert, und große Sedimentmengen wurden bis in den Vorfluter transportiert.
Steilabbrüche an den Ufern waren die Folge, und das Stillgewässer wurde aufgefüllt.
3. Hier greift nun eine unserer Meinung nach zweite Taktik bei der Verteidigung der Maßnahme.
- Durch das Auffüllen des Stillwasserbereichs ergäben sich neue Strukturen, die bereits jetzt ersichtlich seien und zur Artenvielfalt beitrügen. Auch solche Akkumulationsbereiche seien gewollt.-
Prinzipiell ist das zwar richtig, und Erosion sowie Akkumulation führen zu struktureller Vielfalt, allerdings stimmt an dieser Stelle das Ziel der Maßnahme nicht mit dem Ergebnis überein. Deswegen stellt sich hier natürlich die Kostenfrage!
4. Ungelöst bleibt gleichzeitig erst recht die Untersuchung der Naturraums auf seine Eignung für die Habitatansprüche der Kröten. Dies zu gewährleisten war, mit der Anlage des praktisch nicht mehr vorhandenen Stilwasserbereichs, zumindest eine Zielsetzung.
5. "Ökologische Grundsätze für die Gewässergestaltung und Entwicklung" Wir zitiern hier aus den Veröffentlichungen des Ministeriums für Umwelt des Saarlandes:
"3.2.2. Längsgefälle
Das Längsgefälle des Gewässers ist von entscheidender Bedeutung für die Stabilität der Gewässersohle und der Ufer. Bei hohem Gefälle können Sohleneintiefungen entstehen. Ist das Gefälle gering, kommt es verstärkt zur Sedimentation. Beim Ansatz der "freien Laufentwicklung" (siehe 3.2.1., Linienführung) können diese Erscheinungen zwar weitgehend toleriert werden, es gilt aber der allzu großen Sohleneintiefung und den damit verbundenen Nachteilen (Absinken des Grundwasserspiegels, Steilufer, Verlust von Überschwemmungsflächen u.ä.) entgegenzuwirken. Die Schleppspannung ist zu berücksichtigen.
Können wegen unveränderbarer Zwangspunkte und nicht ausreichend zur Verfügung stehender Flächen keine langen Fließstrecken zur Verringerung der Schleppspannung geschaffen werden, so sollte bei Gefahr fortschreitender Sohlerosion das überschüssige Fließgefälle durch geeignete Bauwerke mit Energieumwandlung (Sohlrampen) kompensiert werden. Der ungehinderte Fischwechsel und der Wechsel des Makrozoobenthon ist zu gewährleisten (= biologische Durchgängigkeit). Glatte Absturzkanten sind zu vermeiden."
Genau diese Problematik der Sohleneintiefung ist innerhalb des Renaturierungsabschnittes deutlich zu Tage getreten und die wird auch in naher Zukunft noch bedeutend sein. Hier sind die gravierenden Fehler entstanden
Diese Problematik wurde zumindest erkannt, eine Untersuchung soll erfolgen. Gegenmaßnahmen sollen kostengünstig ergriffen werden.

Im oberen Bildrand findet man in den Lauf eingebrachtes Holzmaterial, das einer Benjeshecke entrissen wurde. Ist das mit kostengünstig gemeint? Ein Frevel jagt den anderen!
Wer bezahlt das? Das wurde ín der Sitzung nicht geklärt. Wer bezahlt die Maßnahmen, die sich als nicht wirksam dargestellt haben? Zu nennen seien der Stillwasserbereich und die nicht funktionierende Sohlensicherung. Auch das bleibt ungeklärt.
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Bürger-Union - 10. Okt, 09:18
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