Windenergie - Planung stiefmütterlich? - Bürgernah? - kompetent?
Wird die Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverbands Oberes Zabergäu, hier der Einleitungsbeschluss des Rechtsverfahrens für die 2. Fortschreibung Ausbau der Windenergie eine "Angstfortschreibung"?
Warum diese Frage?
Hier die Vorgehensweise zur Standortsuche, wie sie den Räten der Gemeinden am 08.12.2011 vorlag:
Stufe 1: Allgemeine Ausschlusskriterien ("harte" Tabukriterien) "Bereiche, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen ausgeschlossen sind"
Stufe 2 Kommunale Ausschlusskriterien ("weiche" Tabukriterien)" Bereiche, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen zwar tatsächlich und rechtlich möglich sind, in denen nach städtebaulichen Vorstellungen, die die Gemeinden anhand eigener Kriterien entwickeln darf, aber keine Windenergieanlagen aufgestellt werden sollen."
Stufe3 Abwägung der Potenzialflächen die "konkurrierenden Nutzungen sind in Beziehung zu setzen"
( TOP 2b) Vorlage Nr. 10/2011 Sitzung der Verbandsvesammlung am 6.Dezember 2011 - öffentlich)
Warum diese Vorgaben, wenn vorgeschlagen wird, "dass zunächst die möglichen Windkraftpotentiale ermittelt und mögliche Standorte auf ihre Eignung und Machbarkeit abgeprüft werden sollen"?
Es ließe sich ganz einfach zunächst eine positive Formulierung finden und die lautete: "Es werden geeignete Windkraftpotentiale ermittelt und in einem weiteren Schritt eine Realisierbarkeit überprüft." (BU)
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:DE_049_010_20091109004806_001_Enercon.jpg&filetimestamp=20091108235658 E4L EnergyMap
Es gilt generell:
BauGB (Baugesetzbuch)
§ 35 Bauen im Außenbereich
(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
5.
der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient,
(3) Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben
1.den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht.
Erst wenn die Potenziale ermittelt sind, sollte über deren Realisierbarkeit nachgedacht werden. Hierbei spielen dann verschiedenste Gesichtspunkte eine Rolle, die evaluiert weden müssten, auch bedarf es wiederum der Mitnahme der Einwohner.
"Um Akzeptanz werben" heißt dabei der Schwerpunkt, wenn sich geeignete Flächen finden lassen. Referenten zu finden, die den Bürgerinnen und Bürgern das Thema näher bringen und Überlegungen vorzustellen, wie man Bürgerinnen und Bürger an vorstellbaren Investitionen in die Energiezukunft beteiligen kann.
Die Planung soll keine Verhinderungsplanung sein und darf dies auch nicht sein! "Also keine "Feigenblattplanung", sondern offene Untersuchung.
Grundsätzlich hätte die BU sich in ihrer Gesamtheit, auch nach Würdigung dieser Sitzung, eine andere Vorgehensweise vorstellen können. Hierzu wäre auch das Benennen und Einbeziehen von Planungsfirmen mit entsprechenden Referenzen von Nöten!
Wenn mit der Bearbeitung der 2. Fortschreibung das Büro Koch und Käser beauftragt wurde, dann zeigt sich Folgendes:
Bezüglich des Themas Windenergie weist das Büro auf seiner Homepage keine Kompetenzen aus!
Überprüfen Sie hier:
http://www.vermessung-kaeser.de/ingenieur.htm
Dass der Windatlas eine erste Orientierung ist und grobe Aussagen zulässt erscheint sinnvoll, gleichzeitig ersetzt diese erste Orientierung keine genaueren Analysen.
Geignet sind in diesem Zusammenhang Firmen, die Kompetenzen in regenerativen Planungen seit Jahren bewiesen haben, dabei könnten Synergien durchaus auch genutzt werden.
Sehen Sie hier ein Beispiel:
http://www.juwi.de/windenergie/angebote/beratung.html
Unabhängig von diesen Einzelgesichtspunkten fehlt uns in Güglingen ein ganzheitlicher Ansatz für die Unterstützung der Energiewende wie in vielen anderen Dingen auch. Hier wäre es sinnvoll einen Schritt in die richtige Richtung zu gehen, dies um so mehr, als weitere wichtige Entscheidungen auch bei den Netzpartnern anstehen.
Sehen Sie hier:
http://www.juwi.de/startseite/kommunen.html
Wenn jetzt eine Klausurtagung ansteht, dann wäre es sinnvoll Energie-Themen miteinander zu verbinden und die Strukturdefizite in Entwicklungskonzepte zu wandeln.
Bleiben Sie gesund und munter, empfehlen Sie unseren Blog weiter. Über das Einbringen ihrer Kompetenzen für unseren Verein Bürger-Union würden wir uns freuen. Achten Sie in der Rundschau auf Mitteilungen oder rufen Sie uns einfach an. S.a. Telefonnr. im Impressum!
Warum diese Frage?
Hier die Vorgehensweise zur Standortsuche, wie sie den Räten der Gemeinden am 08.12.2011 vorlag:
Stufe 1: Allgemeine Ausschlusskriterien ("harte" Tabukriterien) "Bereiche, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen ausgeschlossen sind"
Stufe 2 Kommunale Ausschlusskriterien ("weiche" Tabukriterien)" Bereiche, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen zwar tatsächlich und rechtlich möglich sind, in denen nach städtebaulichen Vorstellungen, die die Gemeinden anhand eigener Kriterien entwickeln darf, aber keine Windenergieanlagen aufgestellt werden sollen."
Stufe3 Abwägung der Potenzialflächen die "konkurrierenden Nutzungen sind in Beziehung zu setzen"
( TOP 2b) Vorlage Nr. 10/2011 Sitzung der Verbandsvesammlung am 6.Dezember 2011 - öffentlich)
Warum diese Vorgaben, wenn vorgeschlagen wird, "dass zunächst die möglichen Windkraftpotentiale ermittelt und mögliche Standorte auf ihre Eignung und Machbarkeit abgeprüft werden sollen"?
Es ließe sich ganz einfach zunächst eine positive Formulierung finden und die lautete: "Es werden geeignete Windkraftpotentiale ermittelt und in einem weiteren Schritt eine Realisierbarkeit überprüft." (BU)

Es gilt generell:
BauGB (Baugesetzbuch)
§ 35 Bauen im Außenbereich
(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
5.
der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient,
(3) Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben
1.den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht.
Erst wenn die Potenziale ermittelt sind, sollte über deren Realisierbarkeit nachgedacht werden. Hierbei spielen dann verschiedenste Gesichtspunkte eine Rolle, die evaluiert weden müssten, auch bedarf es wiederum der Mitnahme der Einwohner.
"Um Akzeptanz werben" heißt dabei der Schwerpunkt, wenn sich geeignete Flächen finden lassen. Referenten zu finden, die den Bürgerinnen und Bürgern das Thema näher bringen und Überlegungen vorzustellen, wie man Bürgerinnen und Bürger an vorstellbaren Investitionen in die Energiezukunft beteiligen kann.
Die Planung soll keine Verhinderungsplanung sein und darf dies auch nicht sein! "Also keine "Feigenblattplanung", sondern offene Untersuchung.
Grundsätzlich hätte die BU sich in ihrer Gesamtheit, auch nach Würdigung dieser Sitzung, eine andere Vorgehensweise vorstellen können. Hierzu wäre auch das Benennen und Einbeziehen von Planungsfirmen mit entsprechenden Referenzen von Nöten!
Wenn mit der Bearbeitung der 2. Fortschreibung das Büro Koch und Käser beauftragt wurde, dann zeigt sich Folgendes:
Bezüglich des Themas Windenergie weist das Büro auf seiner Homepage keine Kompetenzen aus!
Überprüfen Sie hier:
http://www.vermessung-kaeser.de/ingenieur.htm
Dass der Windatlas eine erste Orientierung ist und grobe Aussagen zulässt erscheint sinnvoll, gleichzeitig ersetzt diese erste Orientierung keine genaueren Analysen.
Geignet sind in diesem Zusammenhang Firmen, die Kompetenzen in regenerativen Planungen seit Jahren bewiesen haben, dabei könnten Synergien durchaus auch genutzt werden.
Sehen Sie hier ein Beispiel:
http://www.juwi.de/windenergie/angebote/beratung.html
Unabhängig von diesen Einzelgesichtspunkten fehlt uns in Güglingen ein ganzheitlicher Ansatz für die Unterstützung der Energiewende wie in vielen anderen Dingen auch. Hier wäre es sinnvoll einen Schritt in die richtige Richtung zu gehen, dies um so mehr, als weitere wichtige Entscheidungen auch bei den Netzpartnern anstehen.
Sehen Sie hier:
http://www.juwi.de/startseite/kommunen.html
Wenn jetzt eine Klausurtagung ansteht, dann wäre es sinnvoll Energie-Themen miteinander zu verbinden und die Strukturdefizite in Entwicklungskonzepte zu wandeln.
Bleiben Sie gesund und munter, empfehlen Sie unseren Blog weiter. Über das Einbringen ihrer Kompetenzen für unseren Verein Bürger-Union würden wir uns freuen. Achten Sie in der Rundschau auf Mitteilungen oder rufen Sie uns einfach an. S.a. Telefonnr. im Impressum!
Bürger-Union - 29. Feb, 14:22
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