Freitag, 25. März 2016

Neue Ortsdurchfahrt in Frauenzimmern – barrierefreier Buseinstieg durch Patt-Abstimmung verhindert

Neue Ortsdurchfahrt in Frauenzimmern – barrierefreier Buseinstieg durch Patt-Abstimmung verhindert

Wenn Fraktionsmitglieder aus Krankheitsgründen und geschäftlichen Gründen fehlen, kann eine wichtige Abstimmung auch in die Hosen gehen. Dass dies so läuft ist nicht immer gegeben, aber die Barrierefreiheit beim Buseinstieg wurde somit vergeben.
Kontroverser Diskussionsverlauf
Nicht ganz einfach gestaltete sich genau in diesem Zusammenhang die Diskussion zur Neuplanung der Ortsdurchfahrt.
So konnte sich die FUW mit ihren Stimmen durchsetzen, die einen Halt der Busse auf der Fahrbahn mit den Stimmen der Neuen Liste verhinderte. Das verhindert in der Folge den Barrierefreien Zustieg in die Busse.

Bushaltestellen
Quelle: Google Earth

Die Diskussion gipfelte in der Aussage von Frank Naffin (Neue Liste), dass man durch den Halt auf der Straße Todesopfer durch falsches Überholen in Kauf nehmen würde.
Joachim Esenwein entgegnete: „ Damit unterstellte man den Planern auf der Strecke durchs Zabergäu, dass sie genau das in Kauf nähmen, denn die Haltestellen auf den weiteren Streckenabschnitten Richtung Heilbronn werden bei Umgestaltungen entsprechend barrierefrei eingerichtet.“ In Frauenzimmern ist dies mit den Haltebuchten nicht möglich.

Mit dem Planungsergebnis kann die Bürger-Union in der großen Linie zufrieden sein

Die Bürger-Union hatte schon 2014 gefordert, dass der Ausbaustandard für die Erneuerung der Frauenzimmerer Ortsdurchfahrt dem der geplanten Güglinger Ortsdurchfahrt entsprechen müsse.
Auch war es ein Wunsch der BU-Räte die Ortsdurchfahrt leiser zu gestalten. BU-Rat Dr. Stark hatte hierzu auch bereits vor geraumer Zeit einen Antrag auf 40 km/h gestellt.


- Der Standard entspricht planerisch den Güglinger Verhältnissen
- Durch den Einbau von Flüsterasphalt wird die Lärmbelastung entsprechend der 30km/h Zonen.
Aussagen des Planers: Eine zusätzliche Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h bringt keinen zusätzlichen lärmmindernden Effekt.
- Die Abstände der Schachtdeckel in der Fahrbahn können heute ebenfalls vergrößert werden und an einigen Stellen wo dies möglich ist wird deren Verlegung in den Gehwegbereich geprüft, dies wurde auf Nachfrage der Bürger-Union zugesichert.

Die Probleme ergeben sich im Detail. Die Bürger-Union hakte nochmals nach:
Ist eine Verringerung des Straßenquerschnitts zugunsten der Fußgänger darstellbar?
Die Gehwegbreite ist an verschiedenen Stellen weiterhin mit unter 1m (teilweise 80cm) viel zu schmal, zumal wenn auch noch Kinder mit dem Fahrrad unterwegs sind.

- Im S- Kurvenbereich der Brackenheimer Straße kann der Straßenquerschnitt nicht auf 6,25m zugunsten der Fußgänger verengt werden, da dann der Begegnungsverkehr zwischen LKW’s gefährlich würde.

Bushaltestellen
Quelle Google Earth

Eine ansonsten mögliche Verringerung des Querschnitts, wie er auch in der Ortsdurchfahrt Ilsfeld (Autobahnzubringer! 17 000 Fahrzeuge/24h) ausgeführt wurde scheitert am Widerstand in der FUW – Fraktion.

Bürger-Union: Man muss daran denken Im S-Kurven-Bereich 2 Häuser zu erwerben, dann könnte auch die Gehwegbreite und Aufenthaltsqualität innerorts deutlich verbessert werden.
BM Dieterich deutete durch „wohlwollendes Nicken“ seine Zustimmung an. Wie realistisch Erwerb und zeitliche Umsetzung möglich wären, wurde nicht diskutiert.


Knackpunkt Bushaltestelle und Barrierefreiheit/ Bericht Rundschau Mittleres Zabergäu/S.262-263

„Für die Schaffung eines barrierefreien ÖPNVs hat der Gesetzgeber eine politische Zielbestimmung im Personenbeförderungsgesetz verankert. Die Aufgabenträger werden verpflichtet in Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention schon bis 2022 die Barrierefreiheit auf den gesamten ÖPNV in Deutschland auszudehnen.“

Bushaltestelle-NordBuero-Ippich
(Gelenkbus steht mit Heck mindestens 73 cm weit in den Straßenraum hinein, Abstände zum Einstieg variieren zwischen mindestens 13cm und 55 cm, was für Rollstuhlfahrer und für Menschen mit Rollatoren schon unüberwindlich wird und den Einstieg für Senioren deutlich erschwert)
Quelle: Ausschnitt Planung Büro Ippich

Gemeindeordnung §43 Stellung des Bürgermeisters im Gemeinderat

(2) Der Bürgermeister muss Beschlüssen des Gemeinderats widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie gesetzwidrig sind; er kann widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie für die Gemeinde nachteilig sind. Der Widerspruch muss unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Beschlussfassung gegenüber den Gemeinderäten ausgesprochen werden. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Gleichzeitig ist unter Angabe der Widerspruchsgründe eine Sitzung einzuberufen, in der erneut über die Angelegenheit zu beschließen ist; diese Sitzung hat spätestens drei Wochen nach der ersten Sitzung stattzufinden. Ist nach Ansicht des Bürgermeisters auch der neue Beschluss gesetzwidrig, muss er ihm erneut widersprechen und unverzüglich die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde herbeiführen.

Verstößt der Beschluss gegen die Vorschriften der Gemeindeordnung und gegen Verpflichtungen aus dem Personenbeförderungsgesetz?

Bushaltestelle-Sued-Buero-Ippich
(Hier kann die hintere Tür nicht bedient werden und die Abstände betragen auch zwischen 39 und 28 cm. Der Bus parkt über die Mühlgasse hinweg.)
Quelle: Ausschnitt Planung Büro Ippich

Dass der Antrag für die Bushaltestelle Nord (Kompromiss) von Stadtrat Esenwein(Bürger-Union) rechtswidrig abgelehnt wurde erscheint nach Lektüre des Berichts in der Rundschau Mittleres Zabergäu wahrscheinlich. Er bringt für die Kommune zumindest Nachteile, da es bis 2022 zu Nachbesserungen kommen muss, die von der Kommune dann nochmals getragen werden müssen. Dieser Beschluss verstößt in der weiteren Einschätzung damit gegen die Pflicht, mit den öffentlichen Geldern fürsorglich umzugehen. Eventuell könnte er auch zu Kürzungen bei der Bezuschussung im Bereich der Haltestellen führen.

Bürger- Union kontaktiert Bürgermeister

Der Fraktionssprecher der BU wird sich deshalb nochmals mit dem Bürgermeister ins Benehmen setzen, denn in Kenntnis dieses Sachverhalts ist es geboten den Sachverhalt nochmals zu hinterfragen!

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